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Partyschiffe in Hamburg weiterhin verboten

Meldung vom 04.07.2020

Partyschiffe in Hamburg weiterhin verbotenDer Hamburger Senat hat am 30.06. Lockerungen von der Corona-Verordnung beschlossen, die jedoch auf die meisten Veranstaltungen nicht zutreffen. So sind Partyschiffe bis 01.09. weiterhin verboten.

Kein Tanz, keine Buffets, nur wenig Gäste


Bis September gelten folgende Regelungen:
  • Reine Hafenrundfahrten sind mit kleinen Einschränkungen wieder erlaubt.
  • Charter-Fahrten mit Musik gelten als Veranstaltungen. Im Innenbereich der Schiffe darf sich dann nur ein Gast pro 10 qm aufhalten, womit nahezu alle Touren bei schlechtem Wetter unmöglich sind. Auf dem Außenbereich der Schiffe gilt bei mehr als zehn Gästen das Abstandsgebot, wodurch sich auch hier die maximale Gästezahl drastisch reduziert.
  • Buffets mit Selbstbedienung sind nicht erlaubt.
  • Tanzen ist nicht erlaubt.
Quelle: Hamburger Senat

Update vom 26.08.


Der Hamburger Senat hat leichte Lockerungen beschlossen, die ab 01.09. gelten werden:
  • Die Regelung, dass sich im Innenbereich der Schiffe nur ein Gast pro 10 qm aufhalten darf, entfällt. Es gilt jedoch weiterhin das Abstandsgebot.
  • Buffets mit Selbstbedienung sind wieder erlaubt.
Die neue Verordnung gilt bis 01.12. Tanzen ist weiterhin verboten.

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