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Corona-Update zum Thema Partyschiffe

Meldung vom 26.10.2020

Corona-Update zum Thema Partyschiffe
Achtung, diese News behandelt Corona-Regeln von 2020! Hier geht es zu den aktuellen Regelungen.

Die Coronaverordnung in Hamburg ändert sich momentan fast wöchentlich. Während die letzte eigentlich bis 01.12. gelten sollte, wurde sie nun bereits revidiert. Schon wieder gibt es neue Regelungen für Partyschiffe.

Sind Partyschiffe zurzeit erlaubt?


Seit dem heutigen Montag (26.10.) gilt in Hamburg wieder einmal eine neue Coronaverordnung. Diese besagt für Veranstaltungen wie Partyschiffe Folgendes:
  • Da Schiffe als geschlossene Veranstaltungsräume gelten, sind max. 50 Gäste erlaubt. Neu: Sobald Alkohol ausgeschenkt wird, reduziert sich die erlaubte Personenzahl auf max. zehn Gäste. Damit hat sich das Gros der Partyschiffe in Hamburg für den Gültigkeitszeitraum der Verordnung, also min. bis 01.12., erledigt.
  • Private Feiern sind generell nur noch mit 10 Personen aus max. zwei Haushalten erlaubt. Die zuvor genannte Höchstzahl an Passagieren gilt nur für Veranstaltungen wie Firmenfeiern oder Werbe-Events an Bord.
  • Alle Gäste an Bord eines Schiffes müssen eine Maske tragen. Diese darf nur während des "Verweilens auf Sitzplätzen" abgenommen werden.
  • Es dürfen nur noch max. zehn Gäste aus zwei Haushalten zusammensitzen. Zu anderen Gästen/Haushalten muss jeweils 1,5 m Abstand gehalten werden. Eine Ausnahme von der Zwei-Haushalte-Regel besteht z. B., wenn in gerader Linie Verwandte oder Geschwister zusammenkommen.
  • Buffets und der Konsum von Getränken sind analog zu den Regelungen der Gastronomie (Abstand, Maske etc.) weiterhin erlaubt.
  • Tanzen bleibt generell verboten.
  • Neu: Je nach Interpretation ist "laute Musikbeschallung" an Bord ebenfalls nicht mehr erlaubt.

Welche Schifftouren sind noch erlaubt?


Nach Stand vom 26.10 sind folgende Schiffstouren weiterhin möglich (Auszug):
  • Reine Hafenrundfahrten ohne Feiercharakter: An Bord besteht eine Maskenpflicht, jedoch muss der Abstand von 1,5 m nur eingehalten werden, solange die "Einhaltung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" möglich ist. Wenn Sie an Ihrem Sitzplatz verweilen und max. in zwei Haushalten zusammensitzen, mit Abstand zu anderen Gästen, so sind auch Speisen/Getränke möglich, ohne eine Maske tragen zu müssen.
  • Private Feiern mit max. zehn Personen aus zwei Haushalten: Es gelten die o. g. Einschränkungen.
  • Firmenfeiern mit max. 50 Gästen ohne Alkoholausschank: Sie dürfen in diesem Fall weder eigenen Alkohol mitbringen noch wird es welchen an Bord zu erwerben geben. Es gelten die o. g. Einschränkungen.
  • Firmenfeiern mit max. 10 Gästen mit Alkoholausschank: Es gelten die o. g. Einschränkungen.

Wie lange gelten die Einschränkungen?


Die aktuelle Verordnung soll bis 01.12. gelten, aber das ist nicht in Stein gemeißelt. Wir empfehlen derzeit keine Touren mit mehr als zehn Gästen und rechnen auch nicht mit Lockerungen im Dezember.

Wenn Sie ein Partyschiff für mehr als zehn Gäste mieten wollen, raten wir, Termine ab Frühjahr 2021 ins Auge zu fassen. Gerne senden wir Ihnen schon jetzt ein Angebot.

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